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Hinweisgeberportal

Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen in den Einrichtungen des Katholischen Hospitalverbund Hellweg haben Sie die Möglichkeit, uns diese über unser Hinweisgeberportal zu melden.

Für den Katholischen Hospitalverbund Hellweg ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden. Als ein Unternehmen mit christlichen Werten, prägen Ethik, Rechtschaffenheit und persönliche Verantwortung unser Handeln. Wir möchten daher jegliche Risiken vermeiden, die unsere Integrität in Zweifel ziehen und anderen schaden können.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-relevantem Fehlverhalten erlangen.

Mit dem Hinweisgeberportal bieten wir allen Beschäftigten sowie Außenstehenden die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und firmeninterne Regelungen zu melden. Dazu zählen auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Rechtsverletzungen entlang unserer globalen Lieferkette. Dies kann das Handeln unserer Beschäftigten im eigenen Geschäftsbereich oder dem unserer Zulieferer oder Geschäftspartner betreffen.

Ihre Angaben unterliegen dabei, wenn gewünscht, der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Meldung wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen.

Unterstützen Sie uns dabei, auch in Zukunft für unsere Patient:innen da zu sein, indem Sie uns auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße in Bezug auf die Einrichtungen des Katholischen Hospitalverbund Hellweg hinweisen.

Bei allgemeinen Beschwerden von Patienten, Bewohnern, Angehörigen oder anderen Personen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Beschwerdemanagement der betroffenen Einrichtung. Wenn Sie ein kritisches Ereignis beobachtet haben, das zu einem gesundheitlichen Schaden der Menschen in unseren Einrichtungen führen könnte, nutzen Sie das CIRS in der betroffenen Einrichtung. Durch die Einhaltung dieser unterschiedlichen Meldewege helfen Sie uns bei der zielgerichteten und zügigen Bearbeitung Ihrer Meldung.

Hinweise können Sie über folgende Kommunikationswege abgeben:

Per Post

Anschrift:

Katholischer Hospitalverbund Hellweg gGmbH
Referat Recht
Rechtsanwältin Rogalla / Rechtsanwältin Wolf
Persönlich und vertraulich
Obere Husemannstraße 2
59423 Unna

Elektronisches Hinweisgeberformular

Anonyme Hinweise

Ihre Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, steht Ihnen unser Formular zur Verfügung. Es funktioniert wie ein elektronischer Briefkasten. Auch ein anonymer Dialog mit uns ist darüber möglich. Das hierbei eingesetzte IT-System ist zertifiziert und stellt die Anonymität unserer Hinweisgeber zu jeder Zeit technisch sicher.

Bitte addieren Sie 3 und 5.
Häufige Fragen und Antworten

Für welche Art von Beschwerden und Hinweisen kann unser Beschwerdeverfahren genutzt werden?

Über das Beschwerdeverfahren können sämtliche Hinweise auf mögliche Gesetzes- und/oder Regelverstöße gemeldet werden.

Über welche Beschwerdekanäle können Sie Hinweise einreichen?

Alle Mitarbeiter/-innen und externe Personen können über folgende Beschwerdekanäle Hinweise abgeben:

  • Über das elektronisches Hinweisgebersystem. Die Eingabemaske steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Es ist kostenfrei und rund um die Uhr zu erreichen.
  • Postalisch, per Hauspost oder per E-Mail an die Beschwerdeabteilung unter folgender Anschrift: per E-Mail an: hinweisgeber(at)hospitalverbund.de
  • Persönlich: Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab über E-Mail zu vereinbaren.
  • An die externe Meldestelle des Bundes . Muss noch eingetragen werden, ist noch nicht bekannt

Mitarbeiter/-innen können sich darüber hinaus an ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden.

Wie wird mit meinem Hinweis umgegangen?

Unabhängig davon, welcher Kommunikationsweg gewählt wird, behandeln wir sämtliche Hinweise vertraulich. Wir sind allerdings gehalten, gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden sowie gesetzliche Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot zu beachten. Die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der sonstigen im Hinweis genannten Personen bleibt während des gesamten Prozesses gewahrt. Alle Informationen werden durch ausgewählte und speziell geschulte Mitarbeiter/-innen  Beschwerdestelle genannt bearbeitet. Sie sind unparteiisch, bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Übrigen sind wir verpflichtet, die Datenschutzvorschriften einzuhalten und Transparenz sowie die Rechte aller betroffenen Personen sicherzustellen. Dies umfasst auch den Schutz der hinweisgebenden Person.

Wie werde ich als hinweisgebende Person geschützt?

Der Schutz von hinweisgebenden Personen vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund von abgegebenen Beschwerden oder Hinweisen ist ein wichtiger Bestandteil unseres Beschwerdeverfahrens. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie aufgrund Ihres Hinweises Einschüchterungen oder Repressalien erleiden, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle; derartige Einschüchterung oder Repressalien werden ebenfalls nach den oben dargestellten Verfahren geprüft und ggf. weiter untersucht.

Was passiert, nachdem ich meinen Hinweis abgegeben habe?

1. Eingang des Hinweises

Nachdem ein Hinweis eingegangen ist, wird deren Eingang intern dokumentiert und die hinweisgebende Person erhält innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung.

2. Überprüfung des Hinweises

Die Beschwerdestelle prüft zunächst, ob ausreichend Informationen für die Prüfung und Untersuchung des mitgeteilten Sachverhalts vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Beschwerdestelle, sofern möglich, mit der hinweisgebenden Person Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen zu erfragen. Falls weder ausreichende Informationen vorliegen noch die Kontaktaufnahme möglich ist, wird der Fall geschlossen.

3. Klärung des Sachverhalts

Die Beschwerdestelle untersucht den Sachverhalt umfassend selbst oder leitet ihn unter Wahrung des Vertraulichkeitsgrundsatzes und des Datenschutzes an die zuständige Stelle, z. B. innerhalb des Unternehmens zur Untersuchung weiter. Bei Bedarf und soweit bei anonymen Hinweisen möglich, erörtert die Beschwerdestelle bzw. die zuständige Stelle mit der hinweisgebenden Person den Sachverhalt und bittet ggf. um weitere Informationen. Steht nach Überzeugung der Beschwerdestelle bzw. der zuständigen Stelle nach erfolgter Sachverhaltsaufklärung, Erörterung und Untersuchung fest, dass Gesetzes oder Regelverstöße nicht vorliegen, wird der Fall geschlossen.

4. Erarbeitung einer Lösung

Wenn die Untersuchung dagegen nach Überzeugung der Beschwerdestelle bzw. der zuständigen Stelle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei Zuliefern bestätigt, wird ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise (insbesondere Präventions- und Abhilfemaßnahmen) erarbeitet. Dabei wird, soweit möglich und sinnvoll, die hinweisgebende Person einbezogen.

5. Umsetzung und Nachverfolgung

Die Umsetzung des Lösungsvorschlags wird schließlich von der Beschwerdestelle bzw. der zuständigen Stelle nachverfolgt.

6. Abschluss des Verfahrens

Die Bearbeitungszeit ist von der Komplexität des Falles abhängig und kann daher von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern. Wir sind jedoch bemüht, die Untersuchung zeitnah abzuschließen. Die hinweisgebende Person wird, sofern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht, über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens informiert

Externe Meldestelle des Bundes
Die externe Meldestelle des Bundes ist über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen.