Seit dem 1. Oktober 2017 gilt bundesweit für alle Krankenhäuser die Rahmenvereinbarung zum Entlassmanagement gemäß §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V.
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Entlassmanagement
Christliches Klinikum Soest | Mitte
Widumgasse 5, 59494 Soest
Wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergeht
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus beginnen wir damit, die Entlassung sowie die nachstationäre Versorgung mit Ihnen und Ihren Angehörigen abzuklären. Wir möchten auch nach Ihrer Entlassung aus der stationären Versorgung für Sie das bestmögliche medizinische, pflegerische und soziale Umfeld gewährleisten. Für uns hat die medizinische und pflegerische Weiterbetreuung sowie die Bereitstellung der benötigten Hilfsmittel, Medizinprodukte und Pflegeleistungen oberste Priorität. Aus diesem Grund arbeiten wir mit einem dicht geknüpften Informations- und Kooperationsnetz zusammen.
Im Zusammenhang mit Ihrer Entlassung werden die notwendigen medizinischen Informationen in einem Arztbrief zusammengefasst, um eine reibungslose Weiterbehandlung im ambulanten oder stationären Bereich für Sie sicherzustellen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Pflegeüberleitung, Sozialdienst sowie direkt die Mitarbeiter der Pflege sind zudem Ihre Ansprechpartner. Anliegen wie die Beantragung von AHB- oder Reha-Maßnahmen, die häusliche Versorgung, die Hilfs- und Heilmittelversorgung oder eine Überleitung in eine stationäre Pflegeeinrichtung (ggf. Kurzzeitpflege) können hier kompetent eingeleitet werden. Ein weiteres Angebot ist die Unterstützung durch die Fachkraft für Familiäre Pflege. Sie führt sowohl Schulungen für pflegende Angehörige durch und betrachtet auch die häusliche Situation, um daraus individuelle Lösungen zu erarbeiten.
Organisatorisches am Entlass-Tag
Ein Hinweis: In aller Regel findet Ihre Entlassung aus dem Marienkrankenhaus am Vormittag statt. Bitte erkundigen Sie sich einen Tag im Voraus zu den Details an Ihrem geplanten Entlass-Tag bei Ihren zuständigen Pflegekräften. Um einen reibungslosen Ablauf auf der Ebene zu gewährleisten, bitten wir Sie, das Zimmer am Entlasstag nach Möglichkeit bis 10 Uhr zu verlassen. Melden Sie sich dann bitte beim Pflegepersonal und in der Patientenaufnahme (Erdgeschoss) ab. Die Begleichung der Eigenbeteiligung können Sie in der Patientenaufnahme montags bis freitags bis 15 Uhr erledigen. Haben Sie Gegenstände zur Aufbewahrung abgegeben? Bitte vergessen Sie nicht, diese auch wieder abzuholen.
Wir möchten unserer Verantwortung für Sie auch über den stationären Aufenthalt hinaus gerecht werden und Ihnen und Ihren Angehörigen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter T: 0 29 21 / 391 - 0 zur Verfügung.
Bei der Gestaltung des Entlassmanagements richten wir uns nach den Vorgaben des § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement) und des Expertenstandards Entlassung des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege
Christliches Klinikum Soest | West
Senator-Schwartz-Ring 8, 59494 Soest
Das Entlassmanagement ist ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungsmanagement um die Entlassung oder Verlegung eines Patienten aus einer Gesundheitseinrichtung sicherzustellen. Beim Entlassmanagement handelt es sich um eine teamorientierte multiprofessionelle Aufgabe, da sowohl bei der Beurteilung als auch bei der Organisation der Versorgung für die Zeit nach einem stationären Aufenthalt Elemente aus Medizin, Pflege, Rehabilitation sowie Aspekte des Sozialwesens einzubeziehen sind.
Ziel ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der PatientInnen nach einer Krankenhausbehandlung weiter zu optimieren.
Die Umsetzung der Entlassplanung erfolgt durch Anwendung pflegewissenschaftlich fundierter Techniken und klar definierten Handlungsprinzipien unter Berücksichtigung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“. Die gesetzlichen Anforderungen werden in Kombination mit dem Handlungskonzept eines Case Management zielführend erbracht und koordiniert.
Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet die Zusammenarbeit von Ärzten / psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhaus-Apothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen.