Hygiene- und Besuchsregeln
Aktuelle Informationen
Mitbringen und Tragen einer FFP2-Maske erforderlich!
Absolut wichtig ist das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske während Ihres Besuchs. Besorgen Sie sich vor Ihrem Besuch eine FFP2-Maske und bringen Sie diese mit! Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht weiterhin immer und überall im Krankenhaus:
- beim Betreten der Einrichtung
- beim Aufenthalt im gesamten Haus
- beim Aufenthalt in den Patientenzimmern
Das Tragen einer FFP2-Maske ist eine gesetzliche Vorgabe nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (Stand 01.03.2023). Wir weisen darauf hin, dass wir bei einem Verstoß von unserem Hausrecht Gebrauch machen können.
Gemeinsam schützen
Der Schutz für alle Patient:innen und Mitarbeitenden vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist uns - und Ihnen sicherlich ebenfalls - eine Selbstverständlichkeit. Wir dürfen versichern, dass wir mit unserem Schutzkonzept durch viele Maßnahmen für große Sicherheit sorgen. Zu diesem Konzept gehören auch die Regelungen für Besuche. Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre Unterstützung.
Besuchszeiten sind ab Montag täglich zwischen 12 und 18 Uhr (letzter Einlass: 17 Uhr).